Garantieerklärung

1. Allgemeines

Die Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG, Meelbaumstraße 5, 30165 Hannover gewährt für dieses Produkt eine 5-jährige Garantie zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher gelten neben dieser Garantie unbeschränkt weiter und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Für Geräte, die in einem gastronomisch ausgerichteten Gewerbebetrieb eingesetzt werden, wird eine Garantie nicht gewährt.

2. Anspruchsberechtigung aus der Garantie

Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Käufer zu. Die 5-jährige Garantie beginnt mit dem Datum, an dem Ihnen die Ware ausgehändigt wird.

3. Garantiefall

Ihr erster Ansprechpartner bei einem Garantiefall sind wir, die Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG, auch wenn von einer Herstellergarantie die Rede sein sollte. Besteht neben der vorstehend beschriebenen Garantie eine Herstellergarantie, dann haftet der Hersteller vorrangig. Es muss daher zuerst die vom Hersteller gewährte Garantie in Anspruch genommen werden. Wenn Sie einen Garantiefall haben, dann benachrichtigen Sie bitte die Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG unverzüglich. Bringen/senden Sie uns dann bitte die Ware mit allen Unterlagen im Original (Kassenzettel/Quittung mit Datum, ggf. Garantiepapiere des Herstellers). Senden Sie uns bitte einen Problembericht. Die Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG organisiert die Abwicklung Ihres Garantiefalles. Die Schadensbehebung erfolgt entweder durch den Hersteller oder einen von der Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG GmbH autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Sofern Sie nach Reparaturfreigabe durch die Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG eine von uns genannte Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragt haben, senden Sie uns bitte nach erfolgter Reparatur spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Schadensbehebung die Originalreparaturrechnung zu. Sie müssen die ausgetauschten Teile bis zur endgültigen Regulierung des Garantiefalles, der Ihnen von der Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG mitgeteilt wird, aufbewahren.

4. Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

5. Umfang der Garantie

Die Garantie umfasst sämtliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit des verkauften Gerätes einschränken und die auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler oder Materialfehler zurückzuführen sind. Im Garantiefall übernimmt die Firma Helmut Staude GmbH & Co. KG die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des verkauften Gerätes erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten. Es werden jedoch nur die branchenüblichen Verrechnungssätze, Ersatzteilkosten und Kilometergelder entschädigt. Wenn der Hersteller ein Gerät wegen eines Mangels zurückruft, sind die dann entstehenden Kosten nicht Teil der Garantie. Wenn die Reparatur eines Gerätes wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, weil die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, dann sind wir berechtigt, eine prozentuale Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt in den beiden ersten Jahren nach Auslieferung des Gerätes 100% des Kaufpreises, im dritten Jahr nach Auslieferung des Gerätes 75 % des Kaufpreises, im vierten Jahr nach Auslieferung des Gerätes 60 % des Kaufpreises und im fünften Jahr nach Auslieferung des Gerätes 45 % des Kaufpreises

6. Ausschluss der Garantie

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Leuchtmittel, ferner nicht auf Schäden oder Mängel, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Bedienung des Gerätes haben. Nicht erfasst von dieser Garantie sind Personenschäden und Folgeschäden sowie außerhalb des Gerätes entstandene Schäden.

7. Erlöschen der Garantie

Der gesamte Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen an dem Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu von dem Hersteller des Gerätes nicht ermächtigt sind. Dasselbe gilt, wenn Geräte mit Ergänzungsteilen, Zubehör oder Ersatzteilen ausgestattet werden, die nicht vom Hersteller des Gerätes freigegeben worden sind.

8. Anzuwendendes Recht

Für Ansprüche aus der Garantie ist das deutsche Recht anzuwenden.